Humanitäres Völkerrecht
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Der III. (bayerische) Senat des Reichsmilitärgerichts

Eine rechtshistorisch nicht uninteressante organisationsrechtliche Regelung bestand hinsichtlich des III. Senats des Reichsmilitärgerichts in Berlin. Der Beitrag will an die 1899 eingeführte Kuriosität des Reichsstaatsrechts erinnern.


Lauenburg

Der verlinkte Beitrag zeichnet dem Weg des bereits im Mittelalter entstandenen Herzogtums  Lauenburg nach Preußen und in den deutschen Bundesstaat nach. Auf diesem Weg findet der an Staatenverbindungen interessierte Leser eine Vielzahl interessanter Strukturen.


WALDECK-PYRMONT

N.B. Wagner: Der Staat Waldeck-Pyrmont, Jahrbuch der Juristischen Zeitgeschichte, Band 4 (2002/2003), S. 192-206

(Eine außergewöhnliche Einzelerscheinung im Deutschen Reich bildete die „Staatenverbindung” zwischen Preußen und Waldeck-Pyrmont‚ die, 1867 begründet, erst 1929 ihr Ende fand. Aus dynastischen und machtpolitischen Gründen Preußens gewollt, wurde auf diesem Wege ein aus eigener Kraft nicht existenzfähiger Gliedstaat des Deutschen Reiches, den es nach Selbständigkeit nicht allzu sehr drängte, künstlich am Leben erhalten, bis er Preußen in seiner Selbständigkeit keinen Nutzen mehr brachte und in der Logik der Ereignisse eingegliedert wurde. Interessant im  Zusammenhang mit der auch an Fragen der finanziellen Leistungsfähigkeit von Kleinstaaten orientierten modernen Debatte um eine Neuordnung der Gliederung der Bundesrepublik Deutschland in Länder.)





DEUTSCHES KOLONIALRECHT


Das die
deutschen Kolonien betreffende Kolonialvölkerrecht und Kolonialstaatsrecht ist für den (rechts-) historisch Interessierten mit hohem Erkenntnisgewinn verbunden, aber leider nur mit gewissem Aufwand zugänglich. Die verlinkte Sammlung von Dokumenten erleichtert in einem gewissen Umfang den Zugang.                          


BRAUNSCHW.-LÜNEB. PROZESSORDNUNG

Kgl. Großbritannisches und Kurfürstl. Braunschweig-Lüneburgisches Vorgängiges Reglement vom 9./20. Dezember 1718:

"XVI. Nachdem auch die Erfahrung gebietet, dass man in einigen judiciis oftermahls mehr auff opiniones Doctorum, als auf textus juris, leges, oder deren rationes und argumenta siehet, wodurch viele irrige principia in die Gerichte einschleichen, und als praejudicia und ordentliche Rechtsregulen eingeführet werden: So wollen Wir, dass dieses in Unseren Gerichten abgestellet, und solche in judicando sich überall an die opiniones Doctorum nicht kehren sollen, und es haben dann solche entweder klare leges und constitutiones oder auch solche triftige rationes, die sie mit klaren Rechten und legibus genommenen argumentis behaupten, vor sich allegiret."


FREIMAURERISCHE GEHEIMBÜNDELEI
S.H. Benedikt XVI. hat noch als Präfekt der Glaubenskongregation am 26. November 1983 bekannt gemacht, dass Gläubige, die freimaurerischen Vereinigungen angehören, sich im Stand der schweren Sünde befinden (siehe hier).

          

ZU GELTUNGSDRANG UND BILDUNG

N. B. Wagner: Über Grade, Titel und die menschliche Eitelkeit; BWV 2010, S. 94-102



PROMOTIONSSCHWINDEL

www.humanitaeres-voelkerrecht.de fordert den Gesetzgeber auf, das Unwesen endlich durch Schaffung eines neuen Straftatbestandes des "Promotionsschwindels" abschreckend zu bekämpfen.

 

 




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